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 News
Stürmische See? - Achtung beim Rechtsschutz

06.06.2008

Auch bei einer Schiffsreise geht es nicht immer gemütlich zu. Aufziehende Winde machen die vergnügliche Fahrt unter Umständen zur Schaukelpartie. ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies in der Natur einer Seereise liegt und dass sich Passagiere daher bei stürmischem Wetter auf Schaukelbewegungen einzustellen haben. Stürzen sie in einer solchen Situation, sind sie womöglich dafür selbst verantwortlich und können den Reiseveranstalter nicht belangen. Dies musste auch ein älterer Kreuzfahrer feststellen, der bei starkem Seegang in dem Bad seiner Kabine gefallen war und so schwere Verletzungen erlitt, dass er zum einen an keinem Ausflug mehr teilnehmen konnte und sich zum anderen nach seiner Rückkehr in eine Langzeit-Schmerztherapie begeben musste. An besagtem Tag ermahnte die Schiffscrew die Reisenden mehrfach über Lautsprecher dazu, sich festzuhalten. Dass hierfür der Duschvorhang nicht die geeignete Vorrichtung ist, bekam der Reiseteilnehmer deutlich zu spüren (LG Bremen, Az. 7 O 124/03).

Das Reiseportal Reisen-Test.de hat die Themenschwerpunkte Schiffsreisen, Flugreisen, Reiseveranstalter und Tourismusverbände. Sie finden hier unter anderem aktuelle Informationen und ausführliche Portraits zu den wichtigsten Unternehmen aus der Schifffahrt, den bedeutendsten Fluglinien, wichtigen innerdeutschen Flughäfen, den bekanntesten Reiseveranstaltern, sowie den Tourismusverbänden Europas und der Welt.
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